Logopädie und Lerntherapie in Putlitz - Telefon: 03  39 81 / 50 60 9
"gan(s)z logo"
  • Startseite
  • Über mich
  • Logopädie
    • Bei Kindern
    • Bei Erwachsenen
    • Wie erhalten Sie Logopädie?
  • Lerntherapie
    • Legasthenie
    • Dyskalkulie
    • AD(H)S
  • Kontakt
  • Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz

Logopädie - Wie?

Grundlage für die Verordnung von logopädischen Maßnahmen bilden die bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien aus dem Jahr 2011. Sie basieren auf dem fünften Sozialgesetzbuch.

In den Heilmittelrichtlinien nach § 92 SGB V sind u.a. die Heilmittel entsprechenden Indikationen zugeordnet (Heilmittelkatalog), die Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie beschrieben und die Durchführung der Heilmittel festgelegt.

Eine Verordnung für Logopädie können Sie von Ihrem Hausarzt und allen Fachärzten erhalten.
  • bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine logopädische Therapie
  • Patienten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und keine Zuzahlungsbefreiung besitzen, müssen eine Zuzahlung leisten, diese beträgt (seit dem 01. Januar 2004) 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10€ Rezeptgebühr (§61 SBG V)

Bild
Bild
Muster 14 der Heilmittelverordnung für Logopädie, ärztliches Rezept von Fach- und Hausärzten
Muster ärztliches Rezept von Kieferorthopäden und Zahnärzten für Logopädie
Powered by Create your own unique website with customizable templates.