Logopädie - Wie?
Grundlage für die Verordnung von logopädischen Maßnahmen bilden die bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien aus dem Jahr 2011. Sie basieren auf dem fünften Sozialgesetzbuch.
In den Heilmittelrichtlinien nach § 92 SGB V sind u.a. die Heilmittel entsprechenden Indikationen zugeordnet (Heilmittelkatalog), die Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie beschrieben und die Durchführung der Heilmittel festgelegt.
Eine Verordnung für Logopädie können Sie von Ihrem Hausarzt und allen Fachärzten erhalten.
In den Heilmittelrichtlinien nach § 92 SGB V sind u.a. die Heilmittel entsprechenden Indikationen zugeordnet (Heilmittelkatalog), die Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie beschrieben und die Durchführung der Heilmittel festgelegt.
Eine Verordnung für Logopädie können Sie von Ihrem Hausarzt und allen Fachärzten erhalten.
- bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine logopädische Therapie
- Patienten, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und keine Zuzahlungsbefreiung besitzen, müssen eine Zuzahlung leisten, diese beträgt (seit dem 01. Januar 2004) 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10€ Rezeptgebühr (§61 SBG V)
Muster 14 der Heilmittelverordnung für Logopädie, ärztliches Rezept von Fach- und Hausärzten
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Muster ärztliches Rezept von Kieferorthopäden und Zahnärzten für Logopädie
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